Kosovo: Zuschüsse für Kleinaktionen
Kosovo: Förderung innovative Massnahmen mit kurzem Zeithorizont und kleineren Kulturprojekten
Das Schweizer Kooperationsprogramm konzentriert sich auf systemische, längerfristige Projekte, die von spezialisierten Partnern umgesetzt werden. Um Opportunitäten zur Förderung innovativer Initiativen mit kürzerem Zeithorizont wahrnehmen zu können, kann die Schweizer Botschaft im Kosovo Projekte lokaler Organisationen über zwei verschiedene Arten von Instrumenten unterstützen:
- Zuschüsse für innovative Massnahmen mit kurzem Zeithorizont
- Zuschüsse für kleinere Kulturprojekte
Zuschüsse für innovative Massnahmen mit kurzem Zeithorizont (“Small Actions”)
Zuschüsse für innovative Massnahmen mit kurzem Zeithorizont zielen darauf ab, dynamische Akteure der Zivilgesellschaft im Kosovo zu unterstützen, die sich für due Förderung demokratischer Werteim Kosovo einsetzen, darunter insbesondere (aber nicht ausschliesslich) Anliegen von Frauen und Angehörigen von Minderheiten Gehör verschaffen. Das Spektrum der geförderten Projekte ist breit gefächert und umfasst unter anderem Demokratieförderung generell, gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Umweltschutz, soziale Inklusion, Menschenrechte oder auch die Aufarbeitung der Vergangenheit. Grundsätzlich können begünstigte Organisationen nicht mehrfach für dasselbe Projekt gefördert werden.
Anträge für solche Zuschüsse können grundsätzlich 6’000 Euro nicht überschreiten.
Zulassungskriterien
Um sich um entsprechende Zuschüsse bewerben zu können, müssen folgende Zulassungskriterien erfüllt sein:
- Die Massnahmen müssen spezifisch einer (oder mehreren) benachteiligten oder verletzlichen Gruppe(n) direkt zugutekommen – das können unter anderem Minderheiten (z.B. wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration von Minderheiten), Frauen, Jugendliche, Kinder und Jugendliche (insbesondere Kinder ethnischer Minderheiten; Kinder aus armen Familien), Kriegsopfer, LGBTQI-Personen oder Menschen mit Behinderungen sein. Ziele von Massnahmen sollen auf die (Wieder-)Integration, Stärkung oder Wahrung der Menschenrechte dieser Gruppe(n) abzielen.
- Die Massnahmen müssen überwiegend im Kosovo stattfinden (regionale Initiativen können nur berücksichtigt werden, sofern mindestens die Hälfte der Aktivitäten im Kosovo stattfindet).
- Die Massnahmen müssen von einer Organisation eingereicht werden, die über angemessene Strukturen und institutionelle Kapazitäten verfügt und im Kosovo registriert ist.
- Die Massnahmen müssen mit einer soliden Finanzplanung vorgeschlagen werden, in der die Verwaltungskosten 15 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten dürfen.
- Die Umsetzung der Massnahmen muss geltende Gesetze einhalten und solide Verwaltungs- und Finanzpraktiken befolgen.
- Massnahmen mit landesweiter Reichweite sowie solche, die Gebiete mit signifikanter Minderheitsbevölkerung abdecken, sollten in den Landessprachen des Kosovo (insbesondere Albanisch und Serbisch) durchgeführt werden.
Ausschlusskriterien
Die Fördermittel für innovative Massnahmen mit kurzem Zeithorizont dürfen nicht zur Finanzierung von Folgendem verwendet werden:
- Einzelpersonen oder einzelnen Begünstigten;
- Laufenden Kosten einer öffentlichen Einrichtung, einer staatlichen Stelle oder einer anderen Organisation;
- Organisationen, die politischen Parteien, religiösen Institutionen oder dem Militär angegliedert sind
- Diskriminierenden oder antidemokratischen Aktivitäten;
- Rein kommerziellen Aktivitäten;
- Projekten, die ausschließlich aus dem Kauf von Materialien bestehen;
- Infrastruktur- oder Baukosten;
- Stipendien, Studienreisen ins Ausland, Beihilfen oder Studiengebühren;
- Einsätzen ausländischer Experten;
- Planungs- und Evaluierungsmassnahmen;
- Beiträgen zu Grossprojekten oder -programmen;
- Wohltätigkeitsveranstaltungen/humanitären Projekten.
Fördermittel für kleine Kulturprojekte
Die Fördermittel für Kulturprojekte sollen zur Stärkung und Förderung kultureller Initiativen und Organisationen beitragen, die innovative und vielfältige kulturelle Dienstleistungen und Produkte anbieten. Das Spektrum der geförderten Projekte ist breit gefächert und umfasst Ausstellungen, Theaterproduktionen, Filmvorführungen, Musikfestivals sowie alle anderen Arten kultureller Aktivitäten.
Grundsätzlich können begünstigte Organisationen für dasselbe Projekt nicht mehrfach gefördert werden.
Anträge für Kulturprojekte dürfen 60’000 Euro nicht überschreiten. Die durchführende Organisation trägt mit eigenen Mitteln, in Form von Geld- oder Sachleistungen, mindestens 20 Prozent zum Gesamtbudget des Projekts bei.
Schwerpunktbereiche für Kulturprojekte
- Aufbau der beruflichen Kompetenzen von Künstler*innen oder Kulturorganisationen und -institutionen, insbesondere von jungen oder aufstrebenden Kulturschaffenden;
- Stärkung von Kulturorganisationen oder -institutionen;
- Verbesserung des Zugangs zur Kultur;
- Schaffung von Arbeitsplätzen;
- Förderung der regionalen Zusammenarbeit;
- Anregung gesellschaftlicher Debatten;
- Unterstützung innovativer kultureller Schöpfung;
- Förderung der Chancengleichheit und der Menschenrechte durch die Unterstützung kultureller Vielfalt;
- Förderung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft
Zulassungskriterien
Um förderfähig zu sein, sollten Kulturprojekte:
- mindestens einen der zuvor erwähnten Schwerpunktbereiche unmittelbar fördern;
- sich an ein definiertes Publikum richten;
- mit einer soliden Finanzplanung vorgeschlagen werden, in der die Verwaltungskosten 15 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten dürfen;
- und die rechtlichen Vorgaben einhalten.
Ausschlusskriterien:
Vorschläge für Kulturprojekte werden als nichtig erklärt, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- erneute Einreichungen abgelehnter Anträge;
- unvollständige Unterlagen;
- Vorschläge von Organisationen, die politischen Parteien, religiösen Institutionen oder dem Militär angegliedert sind;
- Vorschläge zu (partiellen) Deckung laufender Kosten einer öffentlichen Einrichtung oder einer staatlichen Stelle;
- Vorschläge zur (partiellen) Finanzierung formaler Bildung oder Stipendien;(partially) fund formal education or scholarships;
- Projektevorschläge, die ausschließlich aus dem Kauf von Materialien abzielen;
- Vorschläge, die die Finanzierung von Infrastruktur- und Baukosten beinhalten;
- Vorschläge mit diskriminierenden oder antidemokratischen Aktivitäten;
- Vorschläge mit rein kommerziellen Aktivitäten;
Bewerbungen
Die nachfolgenden Vorlagen und Punkte gelten sowohl für innovative Massnahmen mit kurzem Zeithorizont („Small Actions“) als auch für Kulturprojekte. Interessierte Bewerber sollten elektronische Anträge einreichen und dabei folgende Punkte beachten:
- Der Antrag muss per E-Mail eingereicht werden an pia.smallactions@eda.admin.ch
- Der Betreff in der E-Mail muss folgendes beinhalten:
- Für Small Actions»-Projekte: “Small Action: [Name des Projekts]”
- Für Kulturprojekte: “Cultural Project: [Name des Projekts]”
Interessierte müssen eine elektronische Kopie der folgenden Dokumente einreichen:
- Ausgefülltes Antragsformular (siehe Vorlage unten)
- Ausgefüllter Kostenplan (siehe Vorlage unten)
- Projektvorschlag (Beschrieb)
Vorlagen:
Die verfügbaren Vorlagen gelten sowohl für kleine Maßnahmen als auch für Kulturprojekte.
Bewerbungsfrist
15. September 2026 Es können nur Anträge für Projekte/Massnahmen eingereicht werden, die ab Anfang Oktober umgesetzt und bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein werden.
Alle Antragsteller werden möglichst umgehend, spätestens vor Ende Oktober, darüber informiert, ob sie für eine Förderung ausgewählt wurden oder nicht. Es gibt keinen Automatismus für eine Förderung und der Entscheid für die Auswahl obliegt einzig der Schweizer Botschaft und kann nicht angefechtet werden.